Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stauferland-LAN 2018


Allgemeine Bestimmungen:

§ 1 (1) ¹Die Stauferland-Lan IX dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. ²Die Erhebung von Teilnahmebeträgen für die Turniere und der Verfügungstellung eines Netzwerkanschlusses dient allein dazu die Kosten zu decken. ³Eventuelle Überschüsse kommen dem L.P.T.S. e.V zu Gute, welches als eingetragener Verein auftritt (www.lpts.de).

(2) ¹Das Mindestalter für die Teilnahme ist grundsätzlich das vollendete 18. Lebensjahr. ²Es gilt das Geburtsdatum im Personalausweis. Eine Teilnahme an der offiziellen Veranstaltung ist unter 18 Jahren nicht gestattet.

(3) Zu dieser Regelung wird es keine Ausnahme geben, da an der Veranstaltung auch Spiele gespielt werden, welche eine Freigabe ab 18 Jahren haben werden.

(4) ¹Offizieller Beginn der Veranstaltung ist der 05.01.2018 um 19.00 Uhr, der Einlass ist um 15 Uhr geplant. ²Offizielles Ende ist der 07.01.2018 um 11 Uhr. ³Absolute Deadline ist 12 Uhr.

(5) Die Anmeldung auf der Homepage www.stauferland-lan.de ist für alle unverbindlich. Die Verbindliche Teilnahme wird erst mit der Überweisung des korrekten Eintrittspreises wirksam.

(6) Das Forum der Seite www.stauferland-lan.de ist zur Vorbereitung und Absprache für die Veranstaltung gedacht. Beleidigende, verunglimpfende und menschenverachtende Beiträge werden gelöscht und der betreffende Benutzer von der Homepage ausgeschlossen. Des Weiteren ist es untersagt den Veranstalter auf beleidigende Art und Weise zu diffamieren und diskreditieren. Sachliche Kritik ist jedoch ausdrücklich erwünsch.


§ 2 (1) Die Turnierpreise und Leistungen sind auf unserer Homepage (www.stauferland-lan.de) einzusehen bzw. werden direkt an der Veranstaltung ausgestellt.

(2) ¹Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung abzusagen im Falle einer zu geringen Beteiligung. ²Die bereits entrichteten Beträge werden erstattet.

(3) ¹Eine weitere Erstattung der bereits entrichteten Beträgen sind nur in folgenden Fällen möglich

Nr.1 Der Betrag wird überwiesen im Zeitpunkt als die Veranstaltung bereits ausgebucht war

Nr.2 Es wird ein Betrag für eine Person überwiesen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und auch nicht Mitglied im L.P.T.S. e.V. ist

²Eine Person die den Betrag nach § 2 (1) Nr. 2 erstattet bekommt ist nicht berechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen.

(4) ¹Eine Erstattung in anderen Fällen ist ausgeschlossen. ²Wer den zu entrichtenden Betrag überwiesen hat bevor die Veranstaltung ausgebucht ist und kein Tatbestand des § 2 (3) erfüllt ist, kann von der Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten nach Mitteilung an den Veranstalter, allerdings ohne den von Ihm entrichteten Betrag erstattet zu bekommen.

(5) ¹Der Veranstalter behält es sich vor in besonderen Fällen von § 2 (4) abzusehen. ²Dazu bedarf es aber eines Beschlusses des Orgateams zu ¾. ³Im Falle eines positiven Beschlusses für den Teilnehmer, wird der bereits entrichtete Betrag erstattet

(6) ¹Alle zu erstattenden Beträge werden frühestens 10 Werktage, spätestens 15 Werktage nach der Veranstaltung zurück überwiesen. ²Eine Überweisung vor der Veranstaltung bzw. während der Veranstaltung oder auch eine Barauszahlung ist nicht möglich.


§ 3 (1) Der Teilnahmebetrag für die Turniere und das zur Verfügung stellen eines Netzwerkanschlusses  in Höhe von 50 € Vorkasse ist auf das folgende Konto zu entrichten:

Inhaber: LAN Party Team Salach e.V.

Bank: Volksbank Göppingen

BLZ: 610 605 00

KtNr.: 144 631 016


(2) ¹Mit der Überweisung des Geldbetrages willigt der Teilnehmer den hier vorliegenden AGB ein und erkennt sie vorbehaltlos an. ²Der Teilnehmer verpflichtet sich durch die Überweisung an die hier genannten Bestimmungen zu halten.

(3) Der zu entrichtende Betrag an einer ggf. vorhandenen Abendkasse beläuft sich auf 60 €. ²Es besteht kein Anspruch auf eine Abendkasse.

(4) Bei einer Überweisung bis zum 31.10.2019 ist ein Betrag in Höhe von 45 Euro fällig.

(5) Der Aufenthalt im Foyer als Besucher ist kostenlos. Ansonsten haben sich die Besucher an die Bestimmungen, die für die Teilnehmer gelten, entsprechend zu halten.


Bestimmungen für den Teilnehmer:

§ 4 (1) ¹Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. ²Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer begründet auszuschließen. ³Eine Erstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen.

(2) Rücksicht auf andere Teilnehmer ist oberstes Gebot.

(3) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Es wird an der Veranstaltung eine Cocktailbar geben, bei der zu günstigen Preisen Bier und Cocktails ausgeschenkt werden. Dieses Verbot, vom Mitbringen eigenen Alkohols wird am Einlass kontrolliert. Diese Maßnahme dient einer kontrollierten Abgabe von Alkohol, um Exzesse und Überschreitungen Einzelner zu vermeiden.

(4) ¹Das Rauchen in der gesamten Halle ist verboten. ²Das Rauchen ist vor der Halle erlaubt. ³Der Veranstalter behält es sich vor, von dieser Regelung auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen.

(5) ¹Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Jeder Teilnehmer ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.

(6) ¹Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. ²Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. ³Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung.

(7) ¹Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. ²Selbiges gilt für die Einsatzbereitschaft seines Rechners.

(8) ¹Bei einem Verstoß gegen die in § 4 (1)-(6) genannten Regelungen kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Abmahnung sofort von der Veranstaltung ausschließen. ²Eine Erstattung des bereits gezahlten Eintrittsgeldes findet nicht statt. Der Betroffene verpflichtet sich keine rechtlichen Schritte gegen das L.P.T.S. e.V. einzuleiten, weder strafrechtlich, noch zivilrechtlich im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handlung des Betroffenen. Insbesondere ist bei Urheberrechtsverstößen das L.P.T.S. e.V. nicht zum Ersatz des entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. 

§ 5 (1) ¹Im Interesse der eigenen Gesundheit appellieren wir an jeden Teilnehmer, ausgiebige Ruhepausen einzulegen. ²Diejenigen, die mit dem Auto anreisen sollten ab Samstag Abend ausreichend Nachtruhe halten, um ihre eigene Sicherheit während der Rückfahrt zu gewährleisten, damit wir euch das nächste Mal auch wirklich wieder sehen.

(2) ¹Falls der Teilnehmer gesundheitlich nicht im besten Zustand ist, raten wir von einer Teilnahme ab. ²Für etwaige gesundheitliche Schäden die daraus resultieren übernimmt der Veranstalter weder Verantwortung noch Haftung.

(3) ¹Wenn dem Teilnehmer bekannt ist, dass er gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt ist, muss er vor der Teilnahme an der Veranstaltung einen Arzt aufsuchen, und sich von ihm bestätigen lassen, das eine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Schäden verursachen kann.

(4) Der Veranstalter ist nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten haftbar zu machen.

(5) Eine Haftung wegen fahrlässigem Handeln des Veranstalters ist ausgeschlossen.


§ 6 (1) 1Der Teilnehmer verpflichtet sich keine Elektrogeräte außer den nachfolgend genannten Gerätschaften an den Stromkreislauf anzuschließen. ²Insbesondere keine laute Musik an der Veranstaltung aufzuführen und andere Mitspieler damit zu stören.

Nr.1 Es ist erlaubt dem mitgebrachten PC mittels eines Kaltgerätekabels anzuschließen.

Nr.2 Es ist erlaubt den mitgebrachten Monitor mittels eines Kaltgerätekabels anzuschließen.

Nr.3 Es ist erlaubte weitere Verbraucher anzuschließen wie Computermäuse mit externer Stromversorgung oder ähnlicher Eingabegeräte


(2) Es ist strikt verboten Wasserkocher, Sandwichmaker, Herdplatten, Heizdecken, Mikrowellen oder sonstige Stromverbraucher anzuschließen

(3) ¹Bei einer Zuwiderhandlung kann die betreffende Person von der Veranstaltung verwiesen werden. Eine Erstattung des bereits gezahlten Eintrittsgeldes findet nicht statt. ²Im Falle einer Beschädigung unserer oder eines anderen Teilnehmers Ausstattung ist der verursachende Teilnehmer verpflichtet Schadenersatz zu leisten. ³Für Gebühren und Strafzahlungen die im Rahmen einer nicht erlaubten Musikaufführung anfallen, kann das L.P.T.S. e.V. nicht haftbar gemacht werden.


§ 7 Die vom Teilnehmer mitzubringenden Gerätschaften sind auf unserer Homepage aufgelistet.


§ 8 (1) ¹Jeder Teilnehmer ist verpflichtet auch im Interesse der anderen Teilnehmer alle Sicherheitsupdates auf seinen Rechner aufzuspielen.

(2) ¹Der Veranstalter erklärt sich bereit in diesem Falle die Updates zur Verfügung zu stellen. ²Bei einer Weigerung des Teilnehmers die Sicherheitsupdates aufzuspielen ist im Einzelfall zu entscheiden wie weiter vorgegangen wird. ³Es bleibt dem Veranstalter offen gelassen ob er den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließt, zumindest wird der Betroffene aus dem Netzwerk genommen.



Verpflichtungen des Veranstalters:


§ 9 (1) ¹Der Veranstalter stellt für die Dauer der Veranstaltung das auf der Homepage beschriebene Netzwerk inklusive Server zur Verfügung. ²Diese können die Teilnehmer für den Zweck des gemeinsamen Spielens nutzen.

(2) ¹Der Veranstalter bemüht sich während der Veranstaltung das Netzwerk in Betrieb zu halten. ²Es besteht allerdings keine Betriebsgarantie.

(3) ¹Der Veranstalter kann jederzeit störende Teilnehmer abmahnen bzw. bei mehrmaligem Fehlverhalten den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. ²Bei einem schweren Verstoß gegen die allgemeinen guten Sitten, oder bei einem Verstoß gegen diese AGB, kann der Veranstalter zum Wohle der anderen Teilnehmer den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. ³Eine Erstattung des bereits gezahlten Eintrittsgeldes ist im Falle des § 9 (3) nicht möglich.

(4) Der Veranstalter stellt während der Veranstaltung genügend Schlafräume zur Verfügung, um den Teilnehmern die nötigen Ruhepausen zu ermöglichen.

(5) Der Veranstalter bietet gegen Entgelt Essen und Trinken an, wobei das Essen auch von einem Dritten geliefert werden kann

(6) Der Veranstalter bemüht sich den Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, und störende Teilnehmer auf ihr Verhalten hinzuweisen, bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.

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